Zweimal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden. Auch eine Standortliste muss geführt und aktuell gehalten werden. Jede Änderung der Bienenstandorte sowie die Aufgabe eines Standortes müssen innerhalb einer kurzen Frist im VIS eingetragen werden. Das ist wichtig, um zum Beispiel beim Auftreten einer gefährlichen Krankheit laut Tierseuchengesetz §8a schnell informiert zu werden.
Auch die Bienenstände selbst müssen mit der VIS-Registrierungsnummer des Imkers an einer gut sichtbaren Stelle gekennzeichnet werden. Wir haben eine Plakette mit dieser Nummer am äußersten Bienenstock montiert.
Im Dezember stehen für Imker:innen meist weniger Arbeiten an, da die Bienen in der Winterruhe sind. Es ist jedoch wichtig, regelmäßig die Fluglöcher auf Verstopfungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Bienenstöcke gut gegen Kälte und Feuchtigkeit geschützt sind. Zudem kann die Zeit genutzt werden, um das Imkereimaterial zu warten und Pläne für die kommende Saison zu schmieden.