Auch in diesem Jahr steht zum Jahresbeginn wieder die Übermittlung des geplanten Bienenvolkbestandes für 2025 an. Dazu versendet die Tierseuchenkasse NRW eine Erinnerung. Aktuell haben wir Bienenhalter Glück, denn es fallen auch in 2025 keine Gebühren an, da die errechnete Rücklage erreicht ist, die zu erwartenden Kosten für 2025 gedeckt sind und somit keine Beitragserhebung notwendig und möglich ist.
Aus den Beiträgen/Rücklagen werden Entschädigungszahlungen für Völker geleistet, die auf behördliche Anordnung, zum Beispiel wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut, getötet werden mussten. Sie dienen auch der Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor Bienenseuchen und der Verbesserung der Bienengesundheit.
Im Januar ist es für Imker wichtig, die Bienenstöcke regelmäßig auf Schäden durch Wind und Wetter zu überprüfen. Auch wenn die Bienen in der Wintertraube ruhen, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass die Eingänge der Beuten nicht durch Schnee oder Eis blockiert sind. Eine gute Belüftung ist notwendig, um Feuchtigkeit zu vermeiden, die den Bienen schaden könnte.