Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden. Auch eine Standortliste muss geführt und aktuell gehalten werden. Jede Änderung der Bienenstandorte als auch die Aufgabe eines Standortes müssen innerhalb einer kurzen Frist im VIS eingetragen werden.
Das ist wichtig, um zB beim Auftreten einer gefährlichen Krankheit lt. Tierseuchengesetz §8a schnell informiert zu werden.
Auch die Bienenstände selber, müssen mit der VIS-Registrierungsnummer des Imkers an einer gut sichtbaren Stelle gekennzeichnet werden. Wir haben eine Plakette mit dieser Nummer am äußersten Bienenstock montiert.